Wie lässt sich eine Lerntherapie finanzieren?

Finanzierung

Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten geraten in der Schule häufig an den Punkt sich als dumm zu betiteln, unsicher zu werden und an einem reduzierten Selbstbewusstsein zu leiden. Wenn ein solches Kind, dann nicht nur Nachhilfe braucht, sondern eine Lerntherapie, sind Eltern schnell besorgt, ob sie sich das überhaupt leisten können.  Im folgenden Beitrag möchten wir daher gerne darüber aufklären, wie hoch die Kosten einer Lerntherapie sind und unter welchen Bedingungen es staatliche Unterstützung gibt.

Aufklärung über die Begrifflichkeiten

Wenn es um eine mögliche Finanzierung einer Lerntherapie durch den Staat geht, fallen bestimmte Begriffe, die viele Betroffene erst einmal verschrecken. Dazu gehören die Begriffe „Behinderung“ manchmal aber auch „seelische Behinderung“ oder „seelische Gesundheit“ sowie „Teilhabebeeinträchtigung“. Für Eltern klingt nicht zu Unrecht auch das Wort „Therapie“ häufig etwas abschreckend, da sie sich die Frage stellen, ob ihr Kind etwa krank sei. Die erste Aufklärung möchten wir daher direkt an dieser Stelle machen, denn wir sehen das Kind nicht als krank an.

Jedoch muss man, wenn man über die Finanzierung redet, in die Gesetze gucken. Hier muss man schauen, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Leistungen finanziert werden können. Dabei werden dann genau diese Begriffe vorkommen und eine relevante Rolle spielen. Beim Thema Behinderung wird davon ausgegangen, dass nicht das Kind oder der Mensch behindert ist, sondern die Umstände es behindert ein normales Leben in unserer Gesellschaft zu führen. Diese Gesetze dienen dazu Behinderung abzubauen oder ganz zu vermeiden und dafür werden entsprechende Maßnahmen finanziert.

Es ist also im Gesetz geregelt, dass Menschen geholfen wird, die im Leben stark beeinträchtigt sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Lernschwäche bedingt sein. Doch wie genau wird das gesetzlich festgelegt und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

§35a Sozialgesetzbuch 8 und Sozialgesetzbuch 12

Im Paragraphen 35a sind zwei Bedingungen miteinander verknüpft. Ein Kind oder ein Jugendlicher hat Anspruch auf eine Hilfemaßnahme, wenn erstens die seelische Gesundheit länger als 6 Monate vom typischen Zustand abweicht und als Folge davon die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Auf diesen beiden Ebenen kommen das Wort Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Rechenschwäche (RS) jedoch gar nicht vor. Der Paragraph 35a greift also nur, wenn man diese beiden Dinge nachweisen kann. Ist jedoch „nur“ ein Lernproblem vorhanden und das Kind ansonsten ganz normal in der Schule integriert, hat Freunde und keine schwerwiegenden Familienprobleme, dann wird keine Lerntherapieüber diesen Paragraphen finanziert. Jedoch hofft man auf eine Reform des Sozialgesetzbuches 8. Das heißt, dass man erreichen möchte, dass auch ohne soziale Belastungserscheinungen ein Leiden beim Vorliegen einer LRS oder RS eine Maßnahme finanziert werden kann.

Eine weitere Reformmöglichkeit stellt beispielsweise das Sozialgesetzbuch 12 dar. Hierbei handelt es sich um das Bundesteilhabegesetz. Dieses ist zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gedacht. Dort sollen alle Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und für die Teilhabebeeinträchtigung auf den Prüfstand gestellt werden und nochmal neu definiert werden. Man könnte dort also auch Kindern, welche eine LRS oder RS haben, eine Teilhabebeeinträchtigung zuschreiben und somit Maßnahmen finanzieren, die das wieder ausgleichen. Es besteht also Hoffnung, dass Jugendämter durch die genannten Reformmöglichkeiten in Zukunft mehr Lerntherapien finanzieren.

Privatfinanzierung und Kosten einer Lerntherapie

Bisher müssen Eltern jedoch häufig noch einen langen Atem haben. Bis die Bewilligung vom Jugendamt für die Finanzierung der Lerntherapie kommt, kann es eine Weile dauern. Prozesszeiten von einem Viertel bis zu einem halben Jahr sind hier in der Regel wahrscheinlich. Das hängt einerseits von der Bereitwilligkeit der Jugendämter ab und manchmal auch davon, ob man einen Termin beim Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychotherapeuten bekommt. Nach aktuellen Erfahrungen finanzieren Jugendämter etwa 40% der Therapien an den Duden Instituten für Lerntherapie. Das heißt 60 % der Eltern tragen die Kosten selbst. Doch wie viel kostet so eine Lerntherapie eigentlich?

Dies fällt von Praxis zu Praxis unterschiedlich aus. Eine gute Lerntherapie mit den entsprechenden Qualitätsstandards und entsprechender Weiterbildung der Therapeuten kostet ungefähr 2500€ bis 3000€ im Jahr. Das bedeutet auf den Monat gerechnet ungefähr 250€. Die positive Nachricht ist jedoch, dass eine Lerntherapie in der Regel nicht sehr lange braucht. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die im Schnitt mit 18 Monaten Therapiezeit ihr Ziel erreicht hat. Hierbei gibt es auch immer wieder Fälle, die schneller abgeschlossen sind sowie solche bei denen man mehr Zeit benötigt, um alle Probleme zu beheben. Doch auch hier heißt es, je früher man kommt, desto besser. Bei der beschriebenen Rechnung wird von einem Therapieumfang von einer Stunde in der Woche mit anschließendem Elterngespräch ausgegangen. Abschließend lässt sich also sagen, dass die Finanzierung der Kosten einer Lerntherapie sicherlich nicht immer einfach ist. Es lohnt sich aber in jedem Fall.

Möchten Sie hierzu noch einmal genauer und persönlich beraten werden? Dann helfen wir Ihnen gerne! Unser Ansprechpartner des Duden Instituts für Lerntherapie in Aachen steht Ihnen in allen Fragen zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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